Seit Monaten hält Corona die Welt in Atem. Gesundheits- und Wirtschaftssysteme bis hin zu Privatpersonen müssen sich in diesen Tagen einer großen Belastungsprobe stellen.

Mit unseren Liquiditätshilfen wollen wir als vertrauensvoller Finanzpartner unseren Kunden helfen, die Krise möglichst ohne nachhaltige Blessuren zu überstehen:

Factoring optimiert Ihren Cash-Flow

Offene Forderungen und Außenstände binden Ihre liquiden Mittel, die Sie doch gerade jetzt so dringend bräuchten. Verkaufen Sie uns doch einfach Ihre offenen Forderungen!

Innerhalb von 24 Stunden bevorschussen wir Ihre Rechnungsbeträge mit einer festgelegten Quote i.d.R. bis zu 90%. Die Differenz zum vollständigen Rechnungsbetrag wird ausbezahlt, nachdem der Kunde die Rechnung beglichen hat. Auf diese Weise verwandeln wir Ihre Außenstände durch Factoring in sofort liquide Mittel - schnell, unkompliziert, professionell.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne!

Asset Finance mindert Liquiditätsengpässe

Unseren Bestandskunden, die bereits über eigenes, mobiles Anlagevermögen verfügen, bieten wir die Möglichkeit, dieses an uns zu verkaufen und gleichzeitig wieder zurück zu leasen. Durch dieses klassische "Sale and Lease Back" (SLB) erhalten Sie sofort Liquidität und nutzen Ihr Anlagevermögen einfach ohne Unterbrechung weiter. So bleiben Sie immer produktiv und erwirtschaften laufend Umsätze, denen entsprechend Sie Ihre Leasingraten zurückzahlen ("pay as you earn").

Da beim Asset-Finance-Verfahren die Werthaltigkeit und Sekundärmarktfähigkeit des Objektes der entscheidende Faktor sind, ist unser Angebot unabhängig von der Bonität des Kunden! So schaffen wir für Sie neuen, finanziellen Freiraum durch sofort freie Liquidität.

Die gesamte Nürnberger Leasing Gruppe wünscht Ihnen alles Gute und beste Gesundheit!

Weitere staatliche Hilfsprogramme zur Corona-Pandemie

Bundes-Soforthilfen

"Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. [...] Mit der Verwaltungsvereinbarung und der dazugehörigen Vollzugshilfe für die Länder sind alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe bei den unten genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen."

Soforthilfe Bayern

Wenn Ihr Unternehmen in Bayern ansässig ist, können Sie als akut betroffenes Unternehmen bis 250 Mitarbeiter eine Soforthilfe beantragen. Ähnlich einer Katastrophenhilfe bei Überschwemmungen können 5.000 Euro bis 30.000 Euro beantragt werden.

Nähere Infos finden Sie hier.
Der Antrag ist direkt zu stellen an die jeweilige Bezirksregierung, am besten per E-Mail: soforthilfe.corona@reg-mfr.bayern.de

Staatliches Hilfsprogramm der KfW-Bank

Durch die am 22.04.2020 angepassten Bedingungen der KfW können nun auch Unternehmen, die davor bereits abgelehnt wurden, erneut einen Antrag stellen. Somit können Betriebsmittel auch mittelfristig gesichert werden. Klicken Sie hier für die Vorbereitung Ihres KfW-Kreditantrages!

Um die Liquidität der Unternehmen zu sichern, wurden bestehende Programme der Bundesregierung erheblich ausgeweitet. Zusätzlich werden Sonderprogramme aufgelegt, damit jedes Unternehmen, das unverschuldet in Finanznöte gekommen ist, seine Liquidität sichern und seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

Der aktuelle Bundeshaushalt sieht einen Garantierahmen von 600 Milliarden Euro vor. Daraus schöpft sich der KfW-Unternehmerkredit, der eine Haftungsfreistellung von 80 bis 90 % vorsieht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Programme!

Zusätzlich wurde der KfW-Schnellkredit eingerichtet. Das Kreditvolumen beträgt hier bis zu 800.000 €. Es erfolgt eine hundertprozentige Haftungsfreistellung des Bundes.

Der KfW-Schnellkredit kann beantragt und im Anschluss durch einen KfW-Unternehmerkredit umgeschuldet werden. Eine gleichzeitige Nutzung beider Darlehen schließt sich aus.

Merkblätter
KfW-Unternehmerkredit (037)
KfW-Kredit für Wachstum (290)
ERP-Gründerkredit - Universell (073)
KfW-Schnellkredit 2020 (078)

Bürgschaftsbanken

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Zusätzlich erhöht der Bund seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 Prozent. Die bisher gültige Obergrenze von 35 Prozent Betriebsmittel im Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 Prozent erhöht. Damit die Liquidität schnell bei Ihnen im Unternehmen ankommt, haben die Bürgschaftsbanken die Kompetenz bekommen, Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen zu treffen.

Das Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb Strukturschwacher Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und einer Bürgschaftsquote bis zu 80 Prozent.

Um die Liquidität mit einem Betriebsmittelkredit zu sichern, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an Ihre Hausbank. Diese können im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses die entsprechenden Anträge stellen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes.

Förderungen der Länder

In Bayern steht die Förderbank Bayern zu Verfügung um die hier ansässigen Unternehmen zu unterstützen. Die Förderbank stellt Kredite und Risikoübernahmen zur Liquiditätshilfe bereit.

Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbank, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.

Der Universalkredit stellt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro und Freie Berufe zu Verfügung. Finanziert werden Investitionen, die Anschaffung von Warenlagern sowie allgemeine Betriebsmittel einschließlich der Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten. Darlehen können bis 10 Millionen Euro je Vorhaben beantragt werden. Für KMU besteht die Möglichkeit, Darlehen bis 2 Millionen Euro mit einer 60-prozentigen Haftungsfreistellung zu beantragen, wenn keine ausreichenden Sicherheiten gestellt werden können.

Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können zusätzlich den Akutkredit in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro beantragen.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausbank, diese kann die Fördermittel der Aufbau- bzw. Förderbank in Ihrem Bundesland kontaktieren und Förderung für Sie beantragen!

Merkblätter:
Universalkredit
Akutkredit

In Baden-Württemberg steht die L-Bank mit Fördermitteln bereit.
Einen guten Überblick geben auch die Bürgschaftsbanken der jeweiligen Bundesländer.

Steuerliche Erleichterungen

Die Bundesregierung hat zusätzlich zu den über die KfW bereitgestellten Darlehen und Garantien weitere Möglichkeiten zur Unterstützung besprochen. Diese umfassen steuerpolitische Maßnahmen, um die Liquiditätssituation der Unternehmen zu verbessern.

  1. Finanzbehörden wird erleichtert, die Stundung von Steuerschulden zu gewähren, wenn deren Einzug eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wurde angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen.
  2. Bei Unternehmen, die direkt vom Coronavirus betroffen sind, werden die Finanzbehörden bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) und Säumniszuschläge verzichten.
  3. Es werden erleichterte Möglichkeiten zu Verfügung gestellt, die Steuervorauszahlungen anzupassen. Sobald klar ist, dass Ihre Einkünfte in diesem Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und zügig herabgesetzt.

Welchen Maßnahmen können Sie konkret ergreifen?

Gehen Sie auf Ihr zuständiges Finanzamt zu und fragen Sie nach den folgenden Möglichkeiten:

  1. Stundung der Steuerschulden
  2. Reduzierung der Steuervorauszahlungen

Das bayerische Wirtschaftsministerium verweist hierzu auf ein Antragsformular.

Kurzarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Regelungen erleichtert, damit mehr Firmen schneller und leichter Kurzzeitarbeitsgeld beantragen können, um Lohnausfälle für Ihre Mitarbeiter zu vermeiden. Diese Maßnahme greift, wenn Lieferungen ausbleiben, die Produktion eingeschränkt werden muss oder der Betrieb aufgrund staatlicher Schutzmaßnahmen geschlossen werden muss.

Hier finden Sie zwei Videos, in denen die Voraussetzungen und die Beantragung erklärt wird. Zusätzlich stellt die Arbeitsagentur das Merkblatt "Kurzarbeit" für Sie bereit.

Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.

Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindestens 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. § Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.

Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.
Wenn Sie Kriterien erfüllen, stellen Sie den Antrag auf Kurzarbeit bitte wie folgt:

  1. Kurzarbeit mit Vordruck anzeigen.
  2. Zugangsdaten beantragen, fall noch nicht vorhanden
  3. Leistungen mit Vordruck beantragen (Hinweise)
  4. Genehmigung abwarten
  5. Leistungen mir Vordruck abrechnen

Sie haben weitere Fragen zu Corona-Hilfen?

Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter! Wir werden Sie gerne beraten.

Newsletter

Keine Neuigkeiten und TOP-Angebote mehr verpassen! Jetzt für unseren Newsletter anmelden.

Newsletter Call to Action Newsletter Umschlag Deckel Newsletter