Mittwoch, 29. April 2009 - 17:04 Uhr, Alter: 1 Jahr(e)

Standardsetter veröffentlichen Vorschlag zur Reform der Leasing-Bilanzierung

 

Leasing-Wirtschaft warnt Unternehmen vor übermäßigem Bilanzierungsaufwand

Brüssel/Berlin, 31. März 2009 – Die beiden internationalen Rechnungslegungs-Standardsetter International Accounting Standards Board (IASB) und Financial Accounting Standards Board (FASB) haben in einem Diskussionspapier ihre Vorstellungen zur Reform der bilanziellen Dar-stellung von Miet- und Leasing-Verhältnissen präsentiert.

Leaseurope, der europäische Dachverband der Leasing-Branche, begrüßt dies als klares Sig-nal, dass die Standardsetter die Leasing-Bilanzierung als wichtiges Thema erkannt haben und sich der Bedeutung einer möglichst frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit in das Normset-zungsverfahren für die Erlangung eines qualitativ hochwertigen Ergebnisses bewusst sind.


Das seit langem erwartete Papier zielt vor allem darauf ab, zukünftig alle Arten von Miet- und Leasing-Verhältnissen unmittelbar in den Bilanzen der Mieter- und Leasing-Nehmer abzubilden. Bislang hat sich ein Teil der Nutzungsüberlassungen nur auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang des Jahresabschlusses niedergeschlagen. „Den Unternehmen muss klar sein, dass die geplanten Änderungen nicht nur einige wenige ‚Big-Ticket-Geschäfte’ betreffen, wie etwa die von den Standardsettern oft genannten Flugzeug-Leases der Luftfahrtgesellschaf-ten“, sagt Mark Venus (BNP Paribas), Vorsitzender des Bilanzierungs-Ausschusses der Lea-seurope. „Auch für Unternehmen, die lediglich alltägliche Ausrüstungsgüter oder Fahrzeuge leasen, wird sich vieles ändern. Und die machen den größten Teil des gesamten Leasing-Geschäfts aus. Während nur ein Bruchteil der weltweiten Passagier-Luftflotte geleast ist, schließen allein die TOP-100-Leasing-Gesellschaften in Europa jährlich fast 5 Mio. neue Lea-sing-Verträge vorwiegend über Güter wie Autos, Transportmittel, Maschinen, PCs oder Foto-kopiergeräte ab.“ Angesichts dessen befürchtet die europäische Leasing-Wirtschaft, dass die Standardsetter mit ihrem Fokus auf ‚Big-Ticket-Leases’ weit über das Ziel hinaus schießen.


Den Bilanzierenden sollte auch bewusst sein, dass die Pläne der Standardsetter nicht lediglich zu einem Zuwachs der bilanzierten Vermögensgegenstände und Schulden führen. Auch die Gewinn- und Verlustrechnung wird beeinflusst und es kommt zu einer massiven Ausweitung des Bilanzierungsaufwands.


Viele alltägliche Leasing-Verträge enthalten beispielsweise Optionen, die es dem Leasing-Nehmer erlauben, die Laufzeit über den ursprünglich vorgesehenen Endzeitpunkt hinaus flexi-bel zu verlängern. Nach den Plänen von IASB und FASB müsste jeder Leasing-Nehmer zu Be-ginn des Leasing-Vertrages aufwändige Schätzungen über den aus seiner Sicht wahrschein-lichsten Wert für die Dauer der Laufzeit anstellen. Damit nicht genug, müsste diese auf subjek-tiven Wahrscheinlichkeiten beruhende Schätzung zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gege-benenfalls an geänderte Einflussfaktoren angepasst werden.


Völlig unklar ist, wie Unternehmen derartige Schätzungen angesichts eines mit Unsicherheit behafteten ökonomischen Umfelds mit hinreichender Verlässlichkeit durchführen sollen. „Hier scheinen die Standardsetter erneut auf einen Bilanzierungsstandard zuzusteuern, der in hohem Maße zu prozyklischen Schwankungen in der Finanzberichterstattung führt.“ erläutert Mark Venus. „Der Bilanzierungsaufwand für die Leasing-Nehmer darf nicht unterschätzt werden und die erheblichen Ermessens- und Gestaltungsspielräume bei der Ermittlung subjektiver Schätz-größen können leicht dazu führen, dass die Jahresabschlüsse weniger aussagefähig und ver-gleichbar sind als bisher.“


Die europäische Leasing-Wirtschaft will keinen überzogenen Bilanzierungsstandard, dessen Komplexität die wirtschaftlichen Vorteile des Produkts Leasing in den Schatten stellen würde. Dies gilt besonders unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wo Unterneh-men um Finanzierungen kämpfen müssen. Für diese Unternehmen ist Leasing als Finanzie-rungsalternative oftmals überlebenswichtig.


Autorenhinweise:


Welchen Reformansatz verfolgen die Standardsetter?

Das Reformvorhaben wird oft als „Right-of-Use-Ansatz“ bzw. „Nutzungsrechte-Bilanzierung“ be-zeichnet. Dieser Ansatz unterscheidet sich fundamental von dem derzeitigen Leasing-Bilanzierungsstandard, der maßgeblich auf die mit dem Leasing-Verhältnis verbundenen Chan-cen und Risiken abstellt. Nach dem Right-of-Use-Ansatz müsste jeder Mieter und Leasing-Nehmer stets das Nutzungsrecht an dem Mietgegenstand sowie eine korrespondierende Ver-bindlichkeit bilanzieren. Nach der derzeitigen Regelung wird das Mietobjekt nur bei so genann-ten Finance Leases in der Bilanz des Leasing-Nehmers ausgewiesen, bei denen im Wesent-lichen alle Chancen und Risiken des Objekts auf den Leasing-Nehmer übertragen wurden.


Welche Auswirkungen treffen Mieter und Leasing-Nehmer?

Zwar werden bei der Bilanzanalyse schon bisher regelmäßig auch Leasing-Verpflichtungen be-rücksichtigt, die nicht in der Bilanz passiviert sind. Insofern wird sich die Beurteilung der finan-ziellen Lage von Mietern und Leasing-Nehmern, die nach IFRS bilanzieren, auch nach Inkraft-treten eines neuen Leasing-Standards (wohl frühestens 2012) nicht dramatisch ändern. Wenn Kapitalgeber stark auf formale Kriterien wie etwa die Eigenkapitalquote abstellen, könnten sich allein aufgrund des anderen Bilanzausweises die Finanzierungsmöglichkeiten für die betroffe-nen Unternehmen verschlechtern, obwohl sich an ihrer Bonität nichts verändert hat.

Beschränkt sich der Right-of-Use-Ansatz auf die erweiterte bilanzielle Erfassung von Leasing-Verhältnissen?
Nein, darüber hinaus sind weit reichende Änderungen im Detail vorgesehen, insbesondere was die Behandlung von Verlängerungs- oder Kaufoptionen, bedingten Leasing-Zahlungen und Restwertgarantien angeht. Auch die Gewinn- und Verlustrechnung der Leasing-Nehmer wäre betroffen. Die Änderungen würden zu einer erheblichen Verkomplizierung der Leasing-Nehmer-Bilanzierung führen, die in keinem Verhältnis zu dem erhofften Informationsgewinn für die Bi-lanzleser steht und die betriebswirtschaftlichen Vorteile des Leasing konterkariert. Mit einem Anteil an den gesamten Ausrüstungsinvestitionen in Europa von rund 27 % spielt Leasing als Finanzierungsalternative für viele Unternehmen die entscheidende Rolle.

Was passiert mit der Bilanzierung beim Leasing-Geber?
Aus Termingründen sind die Standardsetter derzeit entschlossen, zunächst nur die Leasing-Nehmer-Bilanzierung zu reformieren. Die Zukunft der Regeln für die Leasing-Geber-Bilanzierung ist bis auf weiteres ungewiss. Die europäische Leasing-Wirtschaft bedauert diese Entscheidung wegen der damit verbundenen konzeptionellen Verwerfungen im Bereich der Leasing-Bilanzierung.

Bei Rückfragen:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V.
Dr. Martin Vosseler, Stv. Geschäftsführer
Fon +49(0)30-2063-3714, vosseler@leasingverband.de


Leaseurope
Jacqueline Mills, Senior Adviser Economic & Financial Affairs
Fon +32 2 778 05 66, j.mills@leaseurope.org

Ein ausführliches Positionspapier zu dem Reformprojekt aus Sicht der europäischen Leasing-Wirtschaft in englischer Sprache steht im Internet zum Download bereit unter:
http://www.leaseurope.org/uploads/documents/positions/pp090116.pdf


Über Leaseurope
Leaseurope vereinigt als Dachverband mit 47 Mitgliedern aus 34 Ländern die europäischen Verbände der Leasing- und Fahrzeugvermietungs-Wirtschaft. Die Produktpalette der von Lea-seurope repräsentierten Unternehmen reicht vom Mietkauf über Finanzierungs-Leasing und Operating-Leasing aller Arten von Objekten (Mobilien und Immobilien) bis zur Vermietung von Personen- und Lastkraftwagen. Leaseurope repräsentiert ca. 93 % des relevanten Marktes in Europa.
In 2008 haben die von Leaseurope über ihre Mitgliedsverbände repräsentierten Unternehmen Leasing-Investitionen von 316 Mrd. Euro generiert. Damit haben diese Unternehmen rund 27 % der gesamten Ausrüstungsinvestitionen in Europa realisiert. Sie vermieten bzw. verleasen etwa 17 Millionen Fahrzeuge in ganz Europa.